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WÄRME:
Österreich: „Gemengelage“ bei Wärmewende
Bei der Dekarbonisierung des Gebäudesektors mangelt es nicht an Herausforderungen, hieß es bei einem Symposium in Wien. Doch nur mit ihr funktioniere die Energiewende.
Das Ziel ist ambitioniert: Bis 2040 möchte Österreich vollständig „klimaneutral“ werden. Dazu wird nicht zuletzt der Ausstieg
aus Heizsystemen auf Basis fossiler Energieträger diskutiert. Wie es um die diesbezüglichen Bestrebungen bestellt ist und
welche Hindernisse dabei bestehen, diskutierten Fachleute bei einem Symposium mit dem Titel „Wärmewende im Recht - Vom Hemmschuh
zum Hebel für den Heizungstausch“ am 11. November in Wien.
„Rund 52 Prozent des Endenergieverbrauchs in Österreich entfallen auf den Gebäudesektor. Wenn die Energiewende dort nicht funktioniert, funktioniert sie überhaupt nicht“, warnte Michael Aumer. An Herausforderungen ist laut dem Leiter der Abteilung Energieeffizienz und Wärme im österreichischen Wirtschaftsministerium (BMWET) kein Mangel. Eine davon ist die Vielzahl der Beteiligten, die unterschiedliche Interessen verfolgen, von Immobilieneigentümern und -investoren über Mieter und Hausverwaltungen bis zu Energiebereitstellern sowie Finanzdienstleistern.
Dazu kommen komplexe Entscheidungsstrukturen im Wohnrecht, die die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben bisweilen in Frage stellen, der hohe Finanz- und daher Förderbedarf sowie technische Herausforderungen. Aumer: „Das ist eine komplexe Gemengelage.“
Richtung Teilstilllegung des Gasnetzes
Immerhin sei bereits mancherlei geschehen, um die Situation zu verbessern. Der Abteilungsleiter: „Die Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) ist in Umsetzung, mit der kommunalen Wärmeplanung wurde begonnen. Der Bund und die Bundesländer richten dazu eine Plattform ein. Auch wird an den Plänen zur Stilllegung von Teilen der Erdgasnetze gearbeitet.“ Wichtig ist laut Aumer ferner der Österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP): „Damit bekommt die Infrastruktur-Komponente eine starke Bedeutung in der energiepolitischen Diskission.“
Aus Aumers Sicht geht es nun darum, der Bevölkerung die Bedeutung der Energiewende und die damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen zu verdeutlichen. Auch gelte es, neue Formen der Kooperation der an der Energiewende beteiligten Akteure zu etablieren.
Als Beispiel nannte Aumer das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ (EWG). Den seinerzeitigen Entwurf hätten Fachleute des Bundes und der Länder gemeinsam erarbeitet: „Leider haben wir andere Interessengruppen zu spät eingebunden. Aber prinzipiell ist das ein guter Ansatz.“ Das gelte, obwohl im EWG letztlich keine verbindlichen Ziele für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen verankert wurden.
Arbeiterkammer für „Wärmewirtschaftsgesetz“
Martina Prechtl-Grundnig, die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), erinnerte daran, dass auf Basis des EWG bis Ende 2024 bis zu 75 Prozent der Kosten für den Tausch von Heizungen vom Bund gefördert wurden. Wegen der prekären Budgetlage sei der Geldsegen gestoppt worden.
Mit der neuen „Sanierungsoffensive“ des Bundes ließen sich immerhin rund 30.000 alte Heizungen pro Jahr durch neue Systeme auf Basis erneuerbarer Energien sowie durch Wärmepumpen ersetzen: „Allerdings waren es vergangenes Jahr etwa doppelt so viele. Und um bis 2040 sämtliche Öl- sowie Gasheizungen auszutauschen, müssten es pro Jahr 80.000 sein.“
Zurzeit werden österreichweit etwa 55 Prozent des Bedarfs an Raumwärme und Warmwasser mithilfe erneuerbarer Energien gedeckt. Bei der Prozesswärme in Industrie und Gewerbe liegt deren Anteil bei 40 Prozent.
Priska Lueger, Referentin für Energierecht in der Arbeiterkammer, der gesetzlichen Vertretung der österreichischen Arbeitnehmer, betonte, bei der „Energiewende“ im Wärmesektor gehe es vor allem um die Haushalte und damit, rechtlich gesehen, um den Konsumentenschutz. Wenn die Haushalte schon auf den Einsatz fossiler Energieträger für Raumwärme und Warmwasser verzichten sollten, bräuchten sie Rechtssicherheit und klare Perspektiven, die derzeit fehlten: „Sinnvoll wäre ein Wärmewirtschaftsgesetz in Analogie zum kommenden Elektrizitätswirtschaftsgesetz und zum Gaswirtschaftsgesetz.“ Darin sei klarzulegen, „wer wofür zuständig ist“. Hilfreich wäre laut Lueger auch eine zentrale Anlaufstelle, an die sich Wärmekunden wenden können.
Wunsch: mehr Anreize für Contracting
Der Immobilieninvestor Christian Kaltenegger, der die Geschäftsstelle des Verbands „Dienstleister Energieeffizienz & Contracting Austria“ (DECA) leitet, plädierte dafür, die Anreize für einschlägig tätige Unternehmen zu verstärken. Als „großes Thema“ erachtet Kaltenegger das Contracting, das es ihm zufolge ermöglicht, „kosteneffiziente Lösungen zu entwickeln. Wir haben das Know-how dafür“.
„Rund 52 Prozent des Endenergieverbrauchs in Österreich entfallen auf den Gebäudesektor. Wenn die Energiewende dort nicht funktioniert, funktioniert sie überhaupt nicht“, warnte Michael Aumer. An Herausforderungen ist laut dem Leiter der Abteilung Energieeffizienz und Wärme im österreichischen Wirtschaftsministerium (BMWET) kein Mangel. Eine davon ist die Vielzahl der Beteiligten, die unterschiedliche Interessen verfolgen, von Immobilieneigentümern und -investoren über Mieter und Hausverwaltungen bis zu Energiebereitstellern sowie Finanzdienstleistern.
Dazu kommen komplexe Entscheidungsstrukturen im Wohnrecht, die die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben bisweilen in Frage stellen, der hohe Finanz- und daher Förderbedarf sowie technische Herausforderungen. Aumer: „Das ist eine komplexe Gemengelage.“
Richtung Teilstilllegung des Gasnetzes
Immerhin sei bereits mancherlei geschehen, um die Situation zu verbessern. Der Abteilungsleiter: „Die Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) ist in Umsetzung, mit der kommunalen Wärmeplanung wurde begonnen. Der Bund und die Bundesländer richten dazu eine Plattform ein. Auch wird an den Plänen zur Stilllegung von Teilen der Erdgasnetze gearbeitet.“ Wichtig ist laut Aumer ferner der Österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP): „Damit bekommt die Infrastruktur-Komponente eine starke Bedeutung in der energiepolitischen Diskission.“
Aus Aumers Sicht geht es nun darum, der Bevölkerung die Bedeutung der Energiewende und die damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen zu verdeutlichen. Auch gelte es, neue Formen der Kooperation der an der Energiewende beteiligten Akteure zu etablieren.
Als Beispiel nannte Aumer das „Erneuerbare-Wärme-Gesetz“ (EWG). Den seinerzeitigen Entwurf hätten Fachleute des Bundes und der Länder gemeinsam erarbeitet: „Leider haben wir andere Interessengruppen zu spät eingebunden. Aber prinzipiell ist das ein guter Ansatz.“ Das gelte, obwohl im EWG letztlich keine verbindlichen Ziele für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen verankert wurden.
Arbeiterkammer für „Wärmewirtschaftsgesetz“
Martina Prechtl-Grundnig, die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), erinnerte daran, dass auf Basis des EWG bis Ende 2024 bis zu 75 Prozent der Kosten für den Tausch von Heizungen vom Bund gefördert wurden. Wegen der prekären Budgetlage sei der Geldsegen gestoppt worden.
Mit der neuen „Sanierungsoffensive“ des Bundes ließen sich immerhin rund 30.000 alte Heizungen pro Jahr durch neue Systeme auf Basis erneuerbarer Energien sowie durch Wärmepumpen ersetzen: „Allerdings waren es vergangenes Jahr etwa doppelt so viele. Und um bis 2040 sämtliche Öl- sowie Gasheizungen auszutauschen, müssten es pro Jahr 80.000 sein.“
Zurzeit werden österreichweit etwa 55 Prozent des Bedarfs an Raumwärme und Warmwasser mithilfe erneuerbarer Energien gedeckt. Bei der Prozesswärme in Industrie und Gewerbe liegt deren Anteil bei 40 Prozent.
Priska Lueger, Referentin für Energierecht in der Arbeiterkammer, der gesetzlichen Vertretung der österreichischen Arbeitnehmer, betonte, bei der „Energiewende“ im Wärmesektor gehe es vor allem um die Haushalte und damit, rechtlich gesehen, um den Konsumentenschutz. Wenn die Haushalte schon auf den Einsatz fossiler Energieträger für Raumwärme und Warmwasser verzichten sollten, bräuchten sie Rechtssicherheit und klare Perspektiven, die derzeit fehlten: „Sinnvoll wäre ein Wärmewirtschaftsgesetz in Analogie zum kommenden Elektrizitätswirtschaftsgesetz und zum Gaswirtschaftsgesetz.“ Darin sei klarzulegen, „wer wofür zuständig ist“. Hilfreich wäre laut Lueger auch eine zentrale Anlaufstelle, an die sich Wärmekunden wenden können.
Wunsch: mehr Anreize für Contracting
Der Immobilieninvestor Christian Kaltenegger, der die Geschäftsstelle des Verbands „Dienstleister Energieeffizienz & Contracting Austria“ (DECA) leitet, plädierte dafür, die Anreize für einschlägig tätige Unternehmen zu verstärken. Als „großes Thema“ erachtet Kaltenegger das Contracting, das es ihm zufolge ermöglicht, „kosteneffiziente Lösungen zu entwickeln. Wir haben das Know-how dafür“.
Klaus Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 12.11.2025, 10:36 Uhr
Mittwoch, 12.11.2025, 10:36 Uhr
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